Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2020/2184 und deren Umsetzung in der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) seit 2023 verbindliche Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser eingeführt. Für die Summe von 20 PFAS-Verbindungen (PFAS-20) gilt ein Grenzwert von 0,1 μg/L (100 ng/L). Ab 2028 wird dieser Wert für eine Untergruppe von vier PFAS (PFAS-4) auf 0,02 μg/L (20 ng/L) verschärft. Diese Grenzwerte sind für alle EUMitgliedstaaten verpflichtend und werden systematisch überwacht. Die EU hat zudem bestimmte PFAS als Stoffe von sehr hoher Besorgnis (SVHC) unter REACH klassifiziert und deren Verwendung stark eingeschränkt, um die Umweltbelastung langfristig zu reduzieren.
Für Bisphenol A (BPA) gelten ebenfalls strenge Regelungen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die tolerierbare tägliche Aufnahme von BPA auf 4 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag gesenkt. Die Verordnung (EU) 2024/3190 verbietet die Verwendung von BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien ab 2025 und setzt den Migrationsgrenzwert auf 0,05 mg/kg Lebensmittel fest. Im Trinkwasser gilt ein Grenzwert von 0,1 μg/L für BPA.
Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2020/2184 und deren Umsetzung in der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) seit 2023 verbindliche Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser eingeführt. Für die Summe von 20 PFAS-Verbindungen (PFAS-20) gilt ein Grenzwert von 0,1 μg/L (100 ng/L). Ab 2028 wird dieser Wert für eine Untergruppe von vier PFAS (PFAS-4) auf 0,02 μg/L (20 ng/L) verschärft. Diese Grenzwerte sind für alle EUMitgliedstaaten verpflichtend und werden systematisch überwacht. Die EU hat zudem bestimmte PFAS als Stoffe von sehr hoher Besorgnis (SVHC) unter REACH klassifiziert und deren Verwendung stark eingeschränkt, um die Umweltbelastung langfristig zu reduzieren.
Für Bisphenol A (BPA) gelten ebenfalls strenge Regelungen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die tolerierbare tägliche Aufnahme von BPA auf 4 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag gesenkt. Die Verordnung (EU) 2024/3190 verbietet die Verwendung von BPA in Lebensmittelkontaktmaterialien ab 2025 und setzt den Migrationsgrenzwert auf 0,05 mg/kg Lebensmittel fest. Im Trinkwasser gilt ein Grenzwert von 0,1 μg/L für BPA.