International
Bereits 2004 wurde das Stockholmer Übereinkommen getroffen mit dem Ziel, das Herstellen, Inverkehrbringen und Verwenden langlebiger organischer Schadstoffe zu regulieren. Initial zählten zwölf sogenannte POPs zu den Stoffen, die zukünftig reguliert werden sollten.
Zu der Liste der regulierten Stoffe gehören inzwischen auch die als besonders gefährlich eingestuften PFAS-Stoffe PFOS, PFOA und PFHxS.
Das Übereinkommen wurde von insgesamt 186 Staaten ratifiziert.
EU
Die EU setzt die internationalen Regeln der Stockholm-Konvention über die EU-POP-Verordnung um. Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie ((EU) 2020/2184) enthält erstmals europaweite PFAS-Grenzwerte für Trinkwasser. Seit Januar 2026 gelten:
- 0,1 µg/l für die „Summe PFAS“
- 0,5 µg/l für „PFAS Total“
Mitgliedstaaten müssen:
- PFAS systematisch überwachen,
- Überschreitungen melden,
- Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ergreifen.
Deutschland
Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie wurde in Deutschland über die neue Trinkwasserverordnung umgesetzt.
§ 7 der neuen deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt fest, dass Trinkwasser keine chemischen Stoffe in gesundheitsschädlichen Konzentrationen enthalten darf. Außerdem müssen die in der Verordnung festgelegten Grenzwerte eingehalten werden.
Neu seit 2023 ist insbesondere:
- Einführung verbindlicher Grenzwerte für PFAS
- strengere Vorsorgeprinzipien
- erweitertes Minimierungsgebot („so niedrig wie technisch möglich“)
Das bedeutet praktisch: Auch wenn ein Grenzwert eingehalten wird, sollen Wasserversorger Belastungen weiter reduzieren, wenn dies technisch und wirtschaftlich vertretbar möglich ist.
Grenzwerte
PFAS-Stoffe
Bei der Bestimmung der Konzentrationen gemäß Trinkwasserverordnung werden insgesamt zwei Gruppen bestimmter PFAS-Stoffe unterschieden, deren Summen die höchstzulässigen Gruppenwerte nicht überschreiten dürfen .
PFAS-20 ist die Summe aus 20 bestimmten PFAS-Stoffen.
PFAS-4 enthält vier besonders gefährliche PFAS-Stoffe.
| Parameter | Grenzwert (ng/l) |
|---|---|
| PFAS-20 (Summe) | 100 |
| PFAS-4 (Summe) | 0 / ab 2028: 20 |
| BPA | 25 |
Bisphenol A (BPA)
Auch Bisphenol A (BPA) wird in der Europäischen Union aufgrund seiner gesundheitlichen Risiken zunehmend streng reguliert. Für Trinkwasser gilt nach der EU-Trinkwasserrichtlinie und der deutschen Trinkwasserverordnung ein Grenzwert von 2,5 µg/l. Wasserversorger sind verpflichtet, die Einhaltung dieses Grenzwerts zu überwachen und bei Überschreitungen geeignete Maßnahmen einzuleiten.